Ortsbezeichnung
Jever mit Ortsteilen
Cleverns, Heppens, Neuende, Sande, Sandel, Schortens, Sillenstede, ab 1846 auch Westrum, Minsen, Accum, Fedderwarden, Hohenkirchen, Cleverns, Kniphausen, Middoge, Oldorf, Pakens, Sengwarden, St. Joost, Tettens, Waddewarden, Westrum, Wiarden, Wiefels, Wüppels und Wangerooge.
Aus der Stadtgeschichte
Jever war wahrscheinlich zunächst ein chaukischer Fischer- und Hafenort, von dem aus Seehandel mit den Römern betrieben wurde. um 700 drangen Friesen von Westen her in das chaukische/sächsische Gebiet ein. Bei archäologischen Grabungen in Jever wurden zahlreiche Kulturschichten aus dem 9. Jh. entdeckt. Nach dem Omelander Landrecht, Provinz Gronngen, soll Jever durch Karl den Großen das Stapelrecht verliehen worden sein.
Dannhalm und Woltersberg waren offensichtlich Schutzburgen, als das Meer noch über Ausläufer Jever erreichten
1359
Im Jahre 1359 soll es Edo Wiemken dem Älteren gelungen sein, die Herrschaftsbereiche der drei Häuptlinge in Rüstringen, Östringen und Wangerland, die auch hier die Zeit der sogenannten Friesischen Freiheit beendet hatten, unter seiner eigenen Regentschaft zu vereinigen (mittlerweile ist dies in der geschichtswissenschaftlichen Diskussion umstritten, und wahrscheinlich gelang die dauernde Einigung der „jeverländischen“ Gebiete erst im 15. Jahrhundert). In den folgenden 200 Jahren verblieb Jever unter der Herrschaft seiner Nachkommen, denen es gelang, die Herrschaftsansprüche der erstarkenden Grafen von Ostfriesland aus der Familie der Cirksena, die die dortige lokale Häuptlingsherrschaft beendet hatten, abzuwehren und sich von der weiteren politischen Entwicklung Ostfrieslands abzusondern. Ab 1428 wurde die zerstörte Burg in Jever als Schloss Jever wieder aufgebaut und diente fortan den Häuptlingen der Herrschaft Jever als Residenz. (Quelle: 3)
1517 - 1531
Von 1517 bis 1531 stand das Gebiet unter starkem politischem Einfluss Ostfrieslands, da der einzige männliche Erbe des vorigen Regenten Edo Wiemken des Jüngeren, Christoph, im Alter von 18 Jahren plötzlich verstorben war und eine Tochter Edos, Maria, mit dem Erben des ostfriesischen Grafen Edzard des Großen, Enno, verlobt wurde. Dieses Heiratsversprechen wurde endgültig im Jahre 1530 mit der Eheschließung zwischen Enno II. und Anna von Oldenburg gebrochen. Zuvor war es Enno in einer handstreichartigen Aktion gelungen, die nominell herrschenden Erbfräulein Maria und Anna im Jahre 1527 in ihrer Burg zu Jever gefangen zu nehmen.
Die in der Herrschaft Jever geprägten Symbol- oder Sinnbildtaler, insbesondere die Danielstaler Marias, zeigen in sinnbildlicher Darstellung ihre Gefangennahme. Die Taler zeigen die ostfriesische Häuptlingstochter Maria von Jever als „Daniel in der Löwengrube“. Die Löwen versinnbildlichen die Grafen von Ostfriesland und der von einem Engel geführte Prophet Habakuk den Verlobten Marias, Boing von Oldersum, der die ostfriesische Besatzung mit Hilfe von braunschweigischen Söldnern vertrieb.
Nachdem 1531 aber die Besatzer vertrieben werden konnten, beschlossen am 12. April 1532 Anna und Maria, das zuvor als Allod bestehende Herrschaftsgebiet dem Herzogtum Brabant und der Grafschaft Holland, die sich in der Hand Kaiser Karls V. befanden, als Lehnsgebiet unterzuordnen und damit die Reichsunmittelbarkeit aufzugeben. Infolgedessen wurde die Herrschaft Jever 1548 auf dem Reichstag in Augsburg dem Burgundischen Reichskreis angeschlossen. 1573 setzte die verbliebene Regentin Erbfräulein Maria ihren Cousin Graf Johann VII. von Oldenburg entgegen den Ansprüchen des ostfriesischen Grafen testamentarisch als Erben ein. Der Brüsseler Hof als Lehnsherr stimmte dieser Verfügung zu. Graf Edzard II. von Ostfriesland hielt nach Marias Tod im Jahre 1575 seine Herrschaftsansprüche aufrecht, die aber am 12. August 1588 endgültig durch Urteil des Brabanter Lehenhofs abgewiesen wurden. Nun war die Herrschaft Jever durch den gleichen Landesherrn mit der Grafschaft Oldenburg verbunden.
Der Sohn und Nachfolger Graf Johanns VII., Anton Günther, legte testamentarisch fest, dass nach seinem Tode die Herrschaft Jever an seinen Neffen, den Fürsten Johann von Anhalt-Zerbst fallen sollte. Die Herrschaft Kniphausen sollte sein unehelicher Sohn Anton I. von Aldenburg erhalten. 1667 starb Anton Günther, und die gräflich-oldenburgische Linie des Hauses Oldenburg hatte keinen legitimen männlichen Erben. Der dänische König Christian V., der Mitglied einer oldenburgischen Nebenlinie war und die Grafschaft Oldenburg erbte, erhob ebenfalls Anspruch auf die Herrschaft Jever, die er 1675 besetzen ließ.
Der französische König Ludwig XIV., der zwischenzeitlich den Titel des Herzogs von Burgund erworben hatte und daraus die Lehnsoberhoheit über Jever beanspruchte, unterstützte ihn, indem er ihn 1682 formell mit der Herrschaft Jever belehnte. Die Beamten des Fürsten von Anhalt-Zerbst wurden vertrieben. Anhalt-Zerbst legte auf dem Reichstag Protest ein. Am 16. Juli 1689 konnte man sich in Kopenhagen auf einen Vergleich einigen. Anhalt-Zerbst erhielt die Herrschaft Jever als reichsunmittelbares Gebiet zurück und konnte seine Anwartschaft auf die Herrschaft Kniphausen wahren, musste aber dafür andere Landstriche, die Dänemark beanspruchte, abgeben und einen Betrag von 100.000 Talern entrichten.
In den Jahren Erste Katharinenflut (1685) und der Weihnachtsflut 1717 war Jever von schweren Flutkatastrophen betroffen. Der letzte Fürst von Anhalt-Zerbst, Friedrich August, vermietete während des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges Jeveraner Soldaten an Großbritannien.
1793
Als die Linie Anhalt-Zerbst im Jahre 1793 ausstarb, wurde die Herrschaft Jever aufgrund ihres Status als Kunkellehen nicht in die Zerbster Teilung mit einbezogen, sondern fiel 1793, zunächst das Allodium betreffend, an die nächste Verwandte, die russische Zarin Katharina II. (die Große), die damit nun Landesherrin von Jever wurde. Als Statthalterin wurde von Katharina die Witwe des letzten Zerbster Fürsten, Friederike Auguste Sophie, eingesetzt, die diese Funktion bis 1806 innehatte. Zar Alexander I. trat die Herrschaft Jever am 7. Juli 1807 im Frieden von Tilsit an das unter napoleonischer Vorherrschaft stehende Königreich Holland ab und eroberte sie im November 1813 wieder zurück. Zwischenzeitlich war das Gebiet von 1810 bis 1813 ein Teil des Kaiserreichs Frankreich gewesen und hatte zum Département Ems-Oriental (Kantone Aurich, Emden und Jever) gehört.
Nach dem Rückzug der napoleonischen Truppen trat 1813 Russland wieder in seine Rechte ein, gab die Herrschaft Jever aber 1818 an das Großherzogtum Oldenburg ab. Sie wurde jetzt nicht mehr, wie durchgehend bis 1807, in Personalunion regiert, sondern mit dem oldenburgischen Staat vereinigt und als Amt verwaltet.
1814
Nach 1814 gab es auf dem heute „Jeverland“ genannten Gebiet außer dem Amt Jever noch die Ämter Tettens und Minsen (Sitz Hooksiel) und die Herrschaft Kniphausen (ab 1854 ebenfalls oldenburgisches Amt). Auf Grund einer Verwaltungsreform wurden diese Ämter 1858 im Amt Jever zusammengefasst (ohne Wilhelmshaven), ab 1879 „Verwaltungsamt Jever“. Dazu gehörten die Kirchspiele Accum, Fedderwarden, Heppens, Hohenkirchen, Kleverns, Middoge, Minsen, Neuende mit Bant, Oldorf, Pakens, Sande, Schortens, Sengwarden, Sillenstede, St. Joost, Tettens, Waddewarden, Wangerooge, Westrum, Wiarden, Wiefels und Wüppels.r Landkreis in das neu gegründete Land Niedersachsen einbezogen
1814 - 1878
Durch die vorübergehende Bildung von Kantonen während der Zugehörigkeit zu Frankreich gehörten zum Kanton Jever neben der Stadt- und Landgemeinde Jever selbst die Mairien bzw. Gemeinden Cleverns, Schortens, Sillenstede, Oldorf, Tettens, Hooksiel, Hohenkirchen, Wiarden, Minsen, Waddewarden, Wüppels, Sengwarden und die Insel Wangerooge. Mit der Befreiung des bisher französischen Jeverlandes (Teil des Departements Ost-Ems) durch Kosaken im November 1813 übertrug Zar Alexander I. von Russland dieses Gebiet, das immer noch über die Zerbster Linie Anhängsel des Kaiserreichs Russland war, an seinen Onkel Herzog Peter Friedrich Ludwig von Oldenburg. Noch ehe Alexander die Herrschaft Jever 1818 endgültig an Oldenburg abtrat, verfügte Peter Friedrich Ludwig 1814 für das gesamte Herzogtum, einschließlich des Jeverlandes, eine Verwaltungsreform. Von jetzt an war dieses Gebiet auf drei Ämter aufgeteilt: Tettens, Minsen (bis 1825 einschließlich der Bentinckschen Herrschaft Kniphausen) und Jever.
Alle Ämter versahen in gleicher Weise Verwaltungs- und (in erster Instanz) Gerichtsfunktionen. Der damalige Amtsbezirk Jever umfasste die Kirchspiele Vorstadt Jever (1844 mit der Stadt vereinigt), Sillenstede, Cleverns, Sandel, Sande, Neuende, Heppens, Schortens und seit 1845 auch noch Westrum. Mit den Gesetzen vom 12. Juni und vom 1. November 1858 schuf der oldenburgische Staat die rechtlichen Voraussetzungen für die nächste große Verwaltungsreform im Jeverland: Dem Amtsbezirk Jever wurden damals die bisherigen Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen angeschlossen. Zwar blieben auch im neuen, stark vergrößerten Amt Jever Verwaltung und Justiz unter dem Dach einer Behörde vereinigt, doch trat das Amt bei Straf- und Untersuchungsverfahren sowie bei urkundlichen Eintragungen jetzt als Amtsgericht hervor. Amt und Amtsgericht bildeten so bis zur Einführung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1879 (Reichsgesetz vom 27.1.1877) eine räumliche Einheit. Deshalb erscheinen in diesem Findbuch neben den Verwaltungsakten auch die überlieferten Urkundenbücher der alten Ämter Minsen und Tettens aus dieser Zeit. Nach 1879 blieb das Amt Jever als Verwaltungsbehörde in den bisherigen Grenzen erhalten (Gesetzblatt für das Herzogtum Oldenburg für 1879/80, Bd. XXV, S. 98).
Alle Ämter versahen in gleicher Weise Verwaltungs- und (in erster Instanz) Gerichtsfunktionen. Der damalige Amtsbezirk Jever umfasste die Kirchspiele Vorstadt Jever (1844 mit der Stadt vereinigt), Sillenstede, Cleverns, Sandel, Sande, Neuende, Heppens, Schortens und seit 1845 auch noch Westrum. Mit den Gesetzen vom 12. Juni und vom 1. November 1858 schuf der oldenburgische Staat die rechtlichen Voraussetzungen für die nächste große Verwaltungsreform im Jeverland: Dem Amtsbezirk Jever wurden damals die bisherigen Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen angeschlossen. Zwar blieben auch im neuen, stark vergrößerten Amt Jever Verwaltung und Justiz unter dem Dach einer Behörde vereinigt, doch trat das Amt bei Straf- und Untersuchungsverfahren sowie bei urkundlichen Eintragungen jetzt als Amtsgericht hervor. Amt und Amtsgericht bildeten so bis zur Einführung der Gerichtsverfassung des Deutschen Reiches 1879 (Reichsgesetz vom 27.1.1877) eine räumliche Einheit. Deshalb erscheinen in diesem Findbuch neben den Verwaltungsakten auch die überlieferten Urkundenbücher der alten Ämter Minsen und Tettens aus dieser Zeit. Nach 1879 blieb das Amt Jever als Verwaltungsbehörde in den bisherigen Grenzen erhalten (Gesetzblatt für das Herzogtum Oldenburg für 1879/80, Bd. XXV, S. 98).
Das 1814 gebildete Amt Jever umfasste neben der Stadt- und Landgemeinde Jever die Gemeinden Cleverns, Heppens, Neuende, Sande, Sandel, Schortens, Sillenstede, ab 1846 auch Westrum. Ab 1858 gehörten zum Amt Jever infolge der Integration der Ämter Minsen, Tettens und Kniphausen folgende Gemeinden: Accum, Fedderwarden, Heppens, Hohenkirchen, Cleverns, Kniphausen, Middoge, Minsen, Neuende, Oldorf, Pakens, Sande, Sandel, Schortens, Sengwarden, Sillenstede, St. Joost, Tettens, Waddewarden, Westrum, Wiarden, Wiefels, Wüppels und Wangerooge. 1)
1902
1902 wurde die aus den Landgemeinden Bant, Heppens und Neuende gebildete Stadt Rüstringen ausgegliedert. Die Ämter Jever und Varel wurden 1933 zum „Amt Friesland“ mit Sitz in Jever vereinigt, ab 1939 der „Landkreis Friesland“. 1946 wurde dieser Landkreis in das neu gegründete Land Niedersachsen einbezogen
Die Ortsbezeichnungen in meiner Datenbank
(Ortsteil,) Ort, Kreis, Bundesland, Staat | übergeordnete Objekte | Zeitraum | Bemerkungen / externe Links |
Deutschland | |||
Heiliges Römisches Reich (Deutscher Nation) | 962-1805 | ||
Königreich Holland | |||
Kaiserreich Frankreich | |||
Deutscher Bund | 1814-1866 | ||
Bundesstaaten des Norddeutschen Bundes | 1866/1867 - 1870 | ||
Bundesstaaten des Deutschen Kaiserreichs | Deutsches Reich | 1871-1918 | |
Weimarer Republik | Deutsches Reich | 1919-1933 | |
Nazidiktatur (Drittes Reich ) | Deutsches Reich | -1945 | |
Alliierter Kontrollrat | Britische Besatzungszone | 1945-1949 | |
Bundesrepublik Deutschland | 23.05.1949 - heute | ||
Bundesland | Deutschland | ||
Oldenburg (Land) | 01.01.1108 - 31.10.1946 | ||
Grafschaft Oldenburg | 01.01.1108 - 31.12.1773 | ||
Herzogtum Oldenburg | 01.01.1774 - 31.12.1813 | ||
Arrondissement Oldenburg | 28.02.1811 - 29.05.1814 | ||
Herzogtum Oldenburg | 30.05.1814 - 08.06.1815 | ||
Großherzogtum Oldenburg | 09.06.1815 - 10.11.1918 | ||
Freistaat Oldenburg | 11.11.1919 - 29.01.1934 | ||
Land Oldenburg | 30.01.1934 - 31.10.1946 | ||
Niedersachsen | 09.11.1946 - heute | ||
Ort / Ortsteil | Kreis | ||
Jever | |||
Referenzen
2) Karte Amt Jever https://www.arcinsys.niedersachsen.de/geosuche/?GeoID=4120-1
3) Wikipedia Herrschaft Jever https://de.wikipedia.org/wiki/Herrschaft_Jever
4) Website "Orte in Deutschland" https://www.orte-in-deutschland.de/18962-stadt-jever.html
Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.