Shop - ESSO Station Zetel

ESSO Station Schweer
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Esso Station Schweer
Jakob-Borchers-Str. 14a
26340 Zetel

Inhaber: Walter Schweer
Amtsgericht: Varel
USt-Id-Nr.: DE5000000850632
Steuer-Nr.: 70/142/05979
Steuer-Nr. der Oelgesellschaft:
27/160/00713
ESSO Station Schweer
Willkommen in unserem

Snack & Shop
Tankstelle und Shop
In unserem Shop finden Sie eine Große Auswahl an Snacks, Getränken, Zeitschriften, Tabakwaren und KFZ-Zubehör.
Unser Shopanagebot für Sie;
  • Alkoholfreie Getränke
  • Backwaren (verschiedene Brötchen und Croissants)
  • Tageszeitungen
  • Kaffeespezialitäten
  • Lebensmittel
  • Süßigkeiten & Snacks
  • KFZ-Zubehör
  • Mobil 1 Markenmineralöle
  • Autopflegemittel
  • Grillzubehör
  • Hygieneartikel
  • Tank- und Waschgutscheine
  • Prepaidkarten
Bei uns gibt’s ab jetzt den Coffee-to-go im RECUP-Pfandbecher!
So funktioniert’s:
1. Coffee-to-go im RECUP bestellen und 1€ Pfand hinterlegen
2. Kaffee unterwegs genießen
3. leeren Becher deutschlandweit zurückgeben und 1€ Pfand zurückerhalten
DHL-Paketshop
Bitte die Hinweise für Briefmarkenverkauf und Amazon-Retouren beachten!

Wir sind keine Postfiliale und dürfen daher keine Beratung beim Briefporto geben!

amazon-Paketstation
Im hinteren Teil unserer ESSO-Station finden Sie eine amazon-Paketstation.
Der Standardversand an diese Abholstation ist KOSTENLOS. Weiteres finden Sie unter



Die perfekte Geschenkidee
Mach Freunden, Verwandten oder Mitarbeitern ein besonderes Geschenk: Ein Gutschein von Esso kann beim Kauf von Kraftstoff oder Artikeln im Shop eingelöst werden.
Aktuelle Informationen
Öffnungszeiten Ostern
Unsere Öffnungszeiten zu den Ostertagen:
Karfreitag von 9-21 Uhr
Samstag von 7-21 Uhr
Ostersonntag von 9-21 Uhr
Ostermontag von 9-21 Uhr

Ihr Esso-Team wünscht frohe Ostern
Herausgegeben von ESSO Schweer, Zetel - 28 Mär 2024
Amazon Retoure ohne Verpackung
Haben Sie auch manchmal das Problem, dass Sie etwas bei Amazon bestellt haben, aber die Verpackung dann doch nicht mehr vorhanden ist, um es zurückzuschicken? Keine Sorge, ab sofort können Sie das auch in unserem DHL Shop machen.
Herausgegeben von ESSO Schweer, Zetel - 01 Jun 2023
Kaffee zum Mitnehmen - ohne Einwegmüll
Ab sofort sind wir dem "Recup"-System angeschlossen.
So einfach funktioniert das RECUP-Mehrwegsystem
1. Bestellen
To-go-Getränk im RECUP bestellen und dafür 1€ Pfand für den Becher und bei Bedarf 1€ für einen Deckel hinterlegen.
2. Genießen
Getränk wie gewohnt unterwegs genießen – und das ganz ohne Müll
3. Rückgabe
Ausgeliehene RECUPs deutschlandweit bei allen Partnerbetrieben zurückgeben und Pfand zurück erhalten

Die nachhaltigen Mehrwegbecher wurden speziell für die hohen Ansprüche der Gastronomie entwickelt und sind bei uns ab sofort erhältlich.
Herausgegeben von ESSO Schweer, Zetel - 18 Dez 2022
Hinweis
Wir können Ihr Alter nicht erraten.
Deswegen fragen wir nach.
Das Jugendschutzgesetz schreibt vor:
Wein und Bier erst ab 16, Spirituosen, Tabak und Glücksspiel erst ab 18 Jahren.
Wir halten uns daran!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise am Ende dieser Seite.
Auszug aus dem Jugendschutz (§§ 6 Abs. 1 und 2, 9 Abs. 1 und 4 und 10 Abs. 1 bis 4)

§ 6 Spielhallen, Glücksspiele
(1) Die Anwesenheit in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen darf Kindern und Jugendlichen nicht gestattet werden.
(2) Die Teilnahme an Spielen mit Gewinnmöglichkeit in der Öffentlichkeit darf Kindern und Jugendlichen nur auf Volksfesten, Schützenfesten, Jahrmärkten, Spezialmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen und nur unter der Voraussetzung gestattet werden, dass der Gewinn in Waren von geringem Wert besteht.

§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden
(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
(3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder in einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können. § 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt.
(4) Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken- oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett anzubringen.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Hinweis von LOTTO
... Beim Jugendschutz gilt ein generelles Verkaufsverbot aller LOTTO Produkte an Personen unter 18 Jahren. Auch sind für das Glücksspiel alle übrigen Dienstleistungen an Minderjährige verboten. Darunter fallen die Auszahlung von Gewinnen, die Ausgabe von Wettprogrammen oder das Verteilen von Informations- und Werbematerial. Ebenso sind "Botengänge" durch Jugendliche nicht erlaubt. Auch eine Begleitung Erwachsener hebt den Verbot der Spielteilnahme nicht auf...
Auch ein Gewinn darf nur von einer volljährigen Person abgeholt werden, da Gewinnauszahlungen ebenso wie der Verkauf an Personen unter 18 Jahren verboten ist.

Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlagt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
Jugendliche und Kinder haben ein deutlich höhere Gefährdungspotenzial und lassen sich deutlich leichter beeinflussen.

Bei Tabak und Alkohol ist das Verständniss für die Einhaltung des Jugendschutzes oft selbstverständlich, beim Glückspiel gibt es aber ebenso gesetzliche Regelungen einzuhalten.
Neben dem Verbot der Nutzung dieser Glücksspiele sieht das Jugendschutzgesetz noch weitere Regelungen vor.

Bitte nehmen Sie deshalb Ihre Kinder und Jugendlichen nicht mit in den Verkaufsraum, wenn Sie die Angebote von Lotto Niedersachsen nutzen möchten.



Inhaber: Walter Schweer
Amtsgericht: Varel
USt-Id-Nr.: DE5000000850632
Steuer-Nr.: 70/142/05979
Steuer-Nr. der Oelgesellschaft: 27/160/00713
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